Terminvereinbarungen
Sie können Ihre Termine mit uns telefonisch (+49234-16400) oder persönlich zu den Bürozeiten vereinbaren. Wenn Sie außerhalb unserer Bürozeiten anrufen oder wir gerade in einer Behandlung sind, sprechen Sie Ihre Nachricht bitte auf Band. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund fest vereinbarter Termine, sodass die Wartezeit auf ein Minimum reduziert ist. Für Sie bedeutet dies Zeitersparnis durch prompte Behandlung, uns ermöglicht es konzentriertes Arbeiten in Ruhe und ohne Zeitdruck. Bitte kommen Sie daher pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Vor allem beim ersten Termin ist es sinnvoll, einige Minuten vorher zu erscheinen, damit noch organisatorische Dinge erledigt werden können.
Terminabsagen
Wir bitten Sie, Termine nur in dringenden Fällen – spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin – abzusagen, weil jede kurzfristige Absage für uns einen Ausfall bedeutet. Sollten Sie uns nicht direkt telefonisch erreichen, sprechen Sie bitte auf Band. Bei nicht rechtzeitigen Absagen behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zum ersten Termin
… bringen Sie bitte Folgendes mit:
- ärztlicheVerordnung – soweit vorhanden
- ärztliche Befunde / Berichte – soweit vorhanden
- Handtuch und bequeme Kleidung
- hilfreich: ein vorab ausgefüllter Fragebogen
Informationen für gesetzlich versicherte Patient*innen:
Bitte beachten Sie, dass Heilmittelverordnungen innerhalb einer begrenzten Frist begonnen und abgeschlossen werden müssen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich zeitnah nach Terminen erkundigen.
Ihre Krankenkasse übernimmt den überwiegenden Teil der Behandlungskosten. In der Regel müssen Sie lediglich eine Zuzahlung leisten, die sich wie folgt berechnet:
10,00 € pro Verordnung
plus 10% des gesamten Behandlungspreises
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Informationen für privat versicherte Patient*innen:
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der ärztlich verordneten Leistung. Nicht alle privaten Krankenkassen erstatten Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.